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24.06.2025
12:47 Uhr

Karlsruhe kuscht vor der Berliner Kungelei: Wie das Bundesverfassungsgericht nächtliche Gesetzestricks legitimiert

Was sich in den dunklen Stunden des Bundestages abspielt, wenn die Öffentlichkeit schläft und nur eine Handvoll Abgeordneter im Plenarsaal verweilt, interessiert das höchste deutsche Gericht offenbar herzlich wenig. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion gegen mehrere nächtliche Gesetzesbeschlüsse kurzerhand abgeschmettert – nicht etwa, weil die Vorwürfe unbegründet wären, sondern weil man sich lieber hinter Formalitäten versteckt.

Die Nacht, in der die Demokratie schläft

Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: In der Nacht auf den 28. Juni 2019 peitschte der Bundestag gleich mehrere Gesetze durch den fast leeren Plenarsaal. Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Strafverfahren sowie eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes – alles beschlossen, während die meisten Volksvertreter längst in ihren Betten lagen.

Als die AfD-Fraktion berechtigte Zweifel an der Beschlussfähigkeit anmeldete und einen Hammelsprung forderte, geschah etwas Bemerkenswertes: Die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, bekannt für ihre grüne Ideologie und ihre Abneigung gegen alles, was rechts der Mitte steht, erklärte kurzerhand, der Sitzungsvorstand sei sich einig, dass die Beschlussfähigkeit vorliege. Eine Zählung? Nicht nötig. Transparenz? Überbewertet.

Das Spiel wiederholt sich

Doch damit nicht genug. In der Nacht auf den 8. November 2019 wiederholte sich das undemokratische Schauspiel. Wieder bezweifelte die AfD die Beschlussfähigkeit, wieder wurde abgewiegelt. Hans-Peter Friedrich von der CSU, der eigentlich für bayerische Gründlichkeit stehen sollte, meinte lapidar, es sehe "ganz gut aus". Als die AfD daraufhin eine namentliche Abstimmung erzwang, offenbarte sich die bittere Wahrheit: Gerade einmal 133 Stimmen wurden abgegeben – bei einem Parlament mit über 700 Mitgliedern.

Die Geschäftsordnung des Bundestages ist in diesem Punkt eindeutig: Paragraph 45 verlangt, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sein muss. Wird dies bezweifelt, muss der Präsident entweder einstimmig die Beschlussfähigkeit feststellen oder eine Auszählung veranlassen. Doch was kümmern schon Regeln, wenn es darum geht, die unliebsame Opposition mundtot zu machen?

Die Karlsruher Kapitulation

Man hätte erwarten können, dass das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung diesem offensichtlichen Missbrauch parlamentarischer Gepflogenheiten einen Riegel vorschiebt. Doch weit gefehlt. Der Zweite Senat versteckte sich hinter formaljuristischen Spitzfindigkeiten: Die Klage zur Juni-Sitzung sei zu spät eingereicht worden, die zur November-Sitzung unzureichend begründet. Die AfD habe weder eine konkrete Rechtsverletzung dargelegt noch plausibel gemacht, warum ihre Anträge sich gegen bestimmte Personen richteten.

Besonders pikant ist die Begründung des Gerichts zur vermuteten "Unrechtsvereinbarung" im Bundestagspräsidium. Politische Absprachen, so die Richter, gehörten zum parlamentarischen Betrieb und seien rechtlich nicht angreifbar – jedenfalls solange sie nicht zu konkret rechtswidrigem Handeln führten. Mit anderen Worten: Kungelei ist erlaubt, solange man es geschickt genug anstellt.

Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Das Bundesverfassungsgericht, einst stolzer Wächter über die demokratischen Spielregeln, hat sich zum willfährigen Helfer eines Systems gemacht, das immer offener seine Verachtung für die parlamentarische Opposition zur Schau stellt. Statt inhaltlich zu prüfen, ob hier tatsächlich Gesetze ohne die erforderliche Mehrheit durchgewinkt wurden, flüchtet man sich in Formalien.

Die Botschaft ist klar: Wer in diesem Land nicht zur etablierten Politkaste gehört, der kann sich auf faire Spielregeln nicht verlassen. Die nächtlichen Gesetzgebungsorgien werden weitergehen, die Beschlussfähigkeit wird weiterhin nach Gutsherrenart festgestellt, und das höchste deutsche Gericht nickt alles ab – solange nur die richtigen Parteien davon profitieren.

Es ist ein weiterer Sargnagel für das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen. Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht nicht mehr willens ist, offensichtliche Regelverstöße zu ahnden, nur weil sie von den "richtigen" Leuten begangen werden, dann ist es um unseren Rechtsstaat wahrlich schlecht bestellt. Die Bürger dieses Landes haben besseres verdient als eine Justiz, die mit zweierlei Maß misst und sich vor der Macht duckt.

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